Lebenslänglich? Mit dem Opel in die Sicherheitsverwahrung.
Opel ist nicht meine Marke. Aber wenn jemand mit der hierzulande bei Herstellern nicht gern gesehenen – und rechtlich fraglichen – “lebenslangen Garantie” wirbt, lohnt sich ein Blick unter die Motorhaube.
Natürlich ist mir klar, daß ein zu “lebenslänglicher Haft” Verurteilter nicht lebenslang einsitzt, zumindest nicht in unseren Breitengraden. Die deutsche Justiz wirbt aber auch nicht mit dieser Floskel.
Und so entpuppt sich das vollmundige Versprechen “Lebenslange Garantie” bei näherem Hinsehen als Garantie der Sternchen und Fußnoten. Die folgenden Zitate stammen von der Opel-Website:
“Weil unsere Kunden das Wichtigste sind. Die lebenslange Garantie von Opel.”
Zack, schon falsch. Die “lebenslange Garantie” heißt bereits im zweiten Absatz auf der Opel-Website – etwas weniger griffig – “lebenslange Anschlussgarantie”, da sie zusätzlich zur zweijährigen Herstellergarantie angeboten wird.
“Diese Garantie gilt ein Autoleben lang und solange das Fahrzeug auf den Ersthalter zugelassen ist.”
Aha, also nur so lange, bis das Fahrzeug dahinscheidet?
Nein, so war das wohl auch nicht gemeint:
“Gültig für alle neuen Opel Agila, Opel Corsa, Opel Meriva, Opel Astra, Opel Zafira, Opel Insignia und Opel Antara bis maximal 160.000 km Laufleistung.”
Soll das bedeuten, daß 160.000 km Laufleistung der Lebenserwartung eines Autos entsprechen? Da habe ich ja vor 20 Jahren schon mit meinem alten grünen VW Käfer problemlos mehr Kilometer hingelegt.
“Ab dem 36. Monat nach Erstzulassung fällt eine jährliche Aktivierungsgebühr von 11,90 € an.”
Die Gebühr treibt mich nicht in den Ruin. Die Garantie erweckt allerdings den Eindruck, für den Käufer kostenlos zu sein.
“Ihre lebenslange Garantie deckt bei garantiepflichtigen Reparaturen die vollen Lohn- und Materialkosten, selbstverständlich auch dann, wenn Ihr Opel mehrfach Schäden erleidet.”
Ja, aber auch nicht lebenslang, denn schon im nächsten Satz heißt es: “Erst ab einer Gesamtlaufleistung von mehr als 50.000 km leisten Sie – nur bei den Materialkosten – einen wertgerechten, nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern gestaffelten Eigenanteil.”
Die ersten 50.000 km dürfte jeder Durchschnittsfahrer bereits in den ersten beiden Jahren nach Ablauf der Herstellergarantie verbraten haben. Nach 100.000 km ist ein Eigenanteil von 60 % bei den Materialkosten fällig.
Was lernen wir daraus? Das nächste Auto wird ein Fahrrad.
Vorschau – demnächst an dieser Stelle:
“Die Sollbruchstellenmentalität. Zur Haltbarkeit von Neufahrzeugen.”
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